Diese Initiative ist Teil des Rahmens der Europäische Union für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und ist darauf ausgelegt, die Energieleistung von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen zu verbessern, um den Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 32,5 % zu reduzieren (CO2-Emission im Vergleich mit 1990).
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 wurde erstmals die Verpflichtung eingeführt, in der EU in Verkehr gebrachte Reifen für Pkw und Lieferwagen mit einem Label zu kennzeichnen.
Diese Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung (EU) 2020/740 ersetzt, mit der neue Anforderungen eingeführt werden. Die neue Verordnung gilt auch für LKW- und Bus-Reifen.
„Die Energielabels für Reifen bieten eine klare und einheitliche Klassifizierung der Reifeneigenschaften in Bezug auf den Rollwiderstand, das Bremsverhalten bei Nässe und externe Geräuschentwicklung. Die Kennzeichnungen erleichtern den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Reifenkauf ihre Wahl mit Blick auf die drei Parameter und ermöglichen so eine fundierte Kaufentscheidung:
(Quelle: Europäische Kommission)
Zusätzlich zu Kraftstoffeffizienz, Sicherheit und Geräuschemissionen zeigt das Energielabel:
Vorsichtiges, bewusstes Fahren kommt der Umwelt und Sicherheit zugute
Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und Verkehrssicherheit hängen stark vom Verhalten des Fahrers sowie dem Umgang mit den Reifen und deren Pflege ab:
Link zur Seite der Europäischen Kommission zum neuen Reifenlabel
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